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Scott Hahn: Missbrauchstäter nicht laisieren sondern exkommunizieren8. Oktober 2018 in Weltkirche, 16 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Das Ziel der Strafe sei nicht die Rache, sondern das Seelenheil des Täters. Angesichts der Sünden wundere er sich, dass es im Fall McCarrick nur um die Frage gehe, ob der Verlust der Kardinalswürde ausreiche oder er auch laisiert werden solle.
Washington D.C. (kath.net/LSN/jg) Kleriker, die sexuellen Missbrauch begangen haben, sollten nicht laisiert, sondern exkommuniziert werden. Das sagte der Theologe und Autor Scott Hahn in seinem Vortrag bei einer Konferenz des Napa Institute in Washington D.C. Die Exkommunikation sei zwar eine starke Medizin, sie habe aber das Beste für den Bestraften im Sinn, fuhr Hahn fort, der auf den Fall des ehemaligen Kardinals McCarrick anspielte, ohne diesen beim Namen zu nennen. Eine Laisierung als Strafe für Missbrauchstäter aus dem Klerus sei in gewisser Weise eine Abwertung des Laienstandes, kritisierte der Theologe. Er erinnerte an den Fall eines Prälaten, von dem wir wahrscheinlich alle gelesen haben, der gezwungen war, die Kardinalswürde zurück zu legen.
Zunächst habe es geheißen, er könne kein Kardinal mehr sein. Als er die Kardinalswürde zurückgelegt habe, sei das vielen zu wenig gewesen. Die neue Forderung lautete, ihn zu laisieren. Das habe folgende, für die Laien nicht sehr schmeichelhafte Konsequenz: Wenn ein Kleriker ein Missbrauchstäter sei oder bei der Vertuschung von Missbrauch mitgewirkt habe, dann könne er zwar nicht mehr dem Klerus angehören, sehr wohl aber dem Laienstand. Der Sinn der Exkommunikation sei nicht die Rache am Täter. Die Reinigung der Kirche stehe auch nicht an erster Stelle, sondern das Seelenheil des Betroffenen. Wenn er sich bekehre, solle der Sünder mit Freude willkommen geheißen werden. Das sei von Anfang an das Ziel der Strafe gewesen, betonte der Theologe. Einvernehmlicher Geschlechtsverkehr zwischen Klerikern und Erwachsenen sei zwar kein Verbrechen, aber eine Todsünde. Darüber hinaus würden die Kleriker ihre übernatürliche Vaterschaft profanieren. Es sei unglaublich, dass angesichts der Vergehen des betroffenen Prälaten die Debatte nur um die Frage gehe, ob der Verlust der Kardinalswürde ausreiche oder ob dieser auch laisiert werden solle, stellte Hahn fest.
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Lesermeinungen | mirjamvonabelin 9. Oktober 2018 | | | Scott Hahn war nicht von Geburt katholisch Ihm ist "katholisch" nicht in die Wiege gelegt worden, er hat lange gesucht.
In seinem Buch "Unser Weg nach Rom" beschreibt er den Kampf.
Seine Bücher sind alle auf der Grundlage der Bibel
@Anita-Therese
....hier nur eine grobe, stark verkürzte Fassung eines Artikels wiedergegeben ist.
Man muss wirklich alles kennen um richtig zu verstehen. | 4
| | | Micha1984 9. Oktober 2018 | | | @Imrahil Ich sehe das genauso wie Sie. Der Gedanke des Autors ist nicht konsistent.
Ich wäre ebenfalls für die Entlassung aus dem Klerikerstand (Laisierung ist tatsächlich vielleicht ein ungeschickter anachronistischer Begriff) und eine Exkommunikation als Tatstrafe. Damit wäre der Mensch natürlich nicht für immer und ewig aus der Kirche verbannt und sein Seelenheil dadurch unwiderruflich dahin. Es wäre nur ein deutliches Zeichen in die Kirche und aus der Kirche, es würde den tiefen Bruch des Missbrauchstäters mit Gott verdeutlichen und den Rückweg in den Stand der Gnade durch halbherzige Beichten erschweren.
Den Gedanken, dass die Exkommunikation zum Wohle des Täters sein soll, kann ich nicht nachvollziehen, markiert es doch den Bruch mit Gott und der Kirche. | 3
| | | Anita-Therese 8. Oktober 2018 | | | @Imrahil Entschuldigung, Sie verstehen Hahn nicht, weil hier nur eine grobe, stark verkürzte Fassung eines Artikels wiedergegeben ist. KathNet könnte in solchen Fällen den Lesern bitte den Gefallen tun und am Ende des Artikels den Link zum Original legen, zum Nachlesen.
siehe: https://www.lifesitenews.com/news/scott-hahn-sexual-predators-like-mccarrick-should-receive-excommunication
Hahn nimmt auf die Schriftstellen 1.Kor 5 und 2.Kor 2 Bezug und legt dar, wie die Exkommunikation zur Umkehr führen sollte und der Pönitent wieder in die Gemeinschaft der Kirche aufgenommen werden kann, da dies der Zweck der Strafe gewesen sei. | 6
| | | Paddel 8. Oktober 2018 | | | Keine Kirchensteuer zu zahlen ist schlimmer! Warum eigentlich? | 11
| | | Imrahil 8. Oktober 2018 | | | Da stimmt was nicht. Für sich genommen ist der Wunsch, die jetzt übrigens schon bestehende tatsträfliche *Suspension* durch eine ebenso tatsträfliche *Exkommunikation* - die schärfere Strafe - zu ersetzen, sicher diskutabel.
Die weitere *Argumentation* dafür argumentiert aber nicht darauf bezogen und ganz anders
Exkommunikation *statt* Laisierung? Und was passiert dann, wenn der Exkommunizierte rekonziliiert wird?
Oder wird er das überhaupt? Wenn für ihn im Klerus kein Platz ist, und im Laienstand auch nicht, weil das würde ja die Laien beleidigen?
Was ihm unterderhand vorzuschweben scheint, ist also eine Exkommunikation als unaufhebbare Sühnestrafe; "du bist raus aus der Kirche, und egal, wie du bereust, kommst du auch nicht wieder rein" - und so etwas kennt die Kirche aus gutem Grund nicht und hat unter anderem deswegen das Schisma Tertullians in Kauf genommen.
Auch wenn es um Kinderschänder geht. | 4
| | | elmar69 8. Oktober 2018 | | | Grob falsch Es gibt kein Vergehen, dass jemanden dauerhaft aus der Kirche ausschließt, jeder ist wieder uneingeschränkt drin, wenn er
1. die Tat ehrlich bereut und deshalb die Absolution erteilt wird
2. glaubwürdig versichert das nicht erneut machen zu wollen.
Das macht dem Umgang mit "wiederverheirateten Geschiedenen" so schwierig, da hier Punkt 2 offensichtlich nicht glaubwürdig ist.
Gerade bei der "Vertuschung" ist 2. banal, durch den Amtsverlust kommen die nicht mehr in die Versuchung das nochmal zu machen.
Dass es an ehrlicher Reue fehlt hat bislang noch niemand behauptet, da der Ort hierfür die Beichte ist, wird man darüber auch keine Berichte aus erster Hand erhalten. | 6
| | | lakota 8. Oktober 2018 | | | @karued92 " Wo, wenn nicht im Beichtstuhl oder durch die Kommunion kann er Kraft zur Bekehrung und Umkehr (va. des Lebenswandels und des Denkens) gelangen?"
Es geht doch hier um Mißbrauchstäter in der Kirche, also Priester. Diese feiern tagtäglich die Hl.Messe, empfangen also auch die Kommunion. Er müsste also längst die Kraft zur Umkehr haben - oder hätte durch die Kommunion gar nicht erst Täter werden dürfen. Die Kommunion ist aber kein Automatismus.
Und glauben Sie, daß Priester, die Minderjährige mißbrauchen, das beichten? Da habe ich Zweifel.
Ihrem letzten Satz kann ich zustimmen. | 7
| | | martin fohl 8. Oktober 2018 | | | Exkommunikation ja, erst recht aber auch für jene, die Abtreibung begehen und diese propagieren. Auch die Befürwortung und Unterstützung anderer Todsünden (Homosexualität) sollten je nach Schwere der Tat zur Exkommunikation führen! Auch für das Predigen von Irrlehren und das Beharren dabei sollte mit dieser Strafe belegt werden. Doch wer hat den Mut zu solchem rigorosen Vorgehen?
Wer hebt wann eine solche schwere Strafe wieder auf?
Kommunionempfang müsste dann auch dementsprechend sanktioniert und kontrolliert werden... Wer macht da noch mit?
Für mich ist so manche Forderung Hysterie und geht an unserer real existierenden Kirche und ihren Möglichkeiten komplett vorbei.
Laiisierung und Ausschluss aus dem kirchlichen Dienst ist am ehesten praktikabel! | 12
| | | discipulus 8. Oktober 2018 | | | Beuge- und Sühnestrafe Das kanonische Recht unterscheidet aus gutem Grund zwischen Beuge- und Sühnestrafen. Beugestrafen haben den Zweck, den Betroffenen zur Umkehr zu bewegen und müssen (!) aufgehoben werden, wenn dies erreicht ist. Dazu gehört neben der Suspendierung auch die Exkommunikation: sie ist genau so lange gültig, wie der Umstand, der sie ausgelöst hat, vorliegt, solange etwa ein Häretiker eine Häresie aufrecht erhält. Sobald er sie widerruft, muß die Exkommunikation aufgehoben werden. Sühnestrafen dienen hingegen zur Sühne eines begangenen Verbrechens und bleiben bestehen, auch wenn das Vergehen nicht mehr vorliegt und der Täter bereut. Dazu gehört neben Bußgeldern und Strafversetzungen auch die Entlassung aus dem Klerikerstand. Würden Priester, die sich an Jugendlichen vergangen haben, nur mit der Exkommunikation bestraft, müßte diese Strafe spätestens nach einer für den Beichtvater glaubhaften Reue aufgehoben werden. Deshalb ist eine Entlassung aus dem Klerikerstand durchaus angebracht. | 14
| | | Smaragdos 8. Oktober 2018 | | | Das Ziel der Exkommunikation ist die Umkehr des Sünders! @karued92:
Lesen Sie den Artikel doch bitte genau, dort steht alles drin:
"Der Sinn der Exkommunikation sei nicht die Rache am Täter... (sondern sein Seelenheil). Wenn er sich bekehre, solle der Sünder mit Freude (wieder) willkommen geheißen werden. Das sei von Anfang an das Ziel der Strafe gewesen..." | 14
| | | Marianus 8. Oktober 2018 | | | Scott Hahn ist in vollem Umfang zuzustimmen! Die hierarchische Rückstufung oder auch die Laisierung eines überführten Täters folgen der inneren Logik des Klerikalismus. Was die immer wieder von Hierarchen geäußerte Behauptung, die (Haupt)Ursache des Missbrauchs durch Angehörige des Klerus liege im Klerikalismus, konterkariert ...... !!
Für die Argumentation Hahns spricht m. E. zudem, dass er daran erinnert, bei der Bestrafung der Täter gehe es vorrangig um ihr Seelenheil. | 23
| | | Stefan Fleischer 8. Oktober 2018 | | | @ karued92 "es sei denn der Pönitent ist nicht Einsichtig ob seiner Missetaten"
Es ist leider zu befürchten, dass dies in vielen der hier diskutierten Fällen der Fall ist. | 15
| | | Stefan Fleischer 8. Oktober 2018 | | | Endlich sagte es jemand: "Einvernehmlicher Geschlechtsverkehr zwischen Klerikern und Erwachsenen sei zwar kein Verbrechen, aber eine Todsünde."
Das müsste immer, überall und in jedem Fall gesagt werden, selbst dort, wo wir das Urteil in der Schuldfrage Gott überlassen müssen. Oder besser gesagt: Je mehr wir das Urteil in der Schuldfrage Gott überlassen, um so deutlicher können wir eine Sünde eine Sünde, eine Todsünde eine Todsünde nennen, ohne dabei die Barmherzigkeit zu verletzen. | 26
| | | karued92 8. Oktober 2018 | | | Einwand gegen Exkommunikation Schneiden wir durch Exkommunikation den Täter nicht von der Möglichkeit der Umkehr ab? Wo, wenn nicht im Beichtstuhl oder durch die Kommunion kann er Kraft zur Bekehrung und Umkehr (va. des Lebenswandels und des Denkens) gelangen? Sicherlich durch eingefleischte Denkweisen und Gewohnheiten ist es ab einem gewissen Alter nicht mehr leicht sich zu be-kehren, umzudenken, was metanoia eigentlich heißt, aber für Gott ist nichts unmöglich und er versagt niemandem seine Gnade, der aufrichtig darum bittet. Eine Laisierung ist der erste und wichtige Schritt zur Genesung, die Exkommunikation macht für mich hier aber keinen Sinn, es sei denn der Pönitent ist nicht Einsichtig ob seiner Missetaten, dann wäre die Exkommunikation das letzte Heilmittel welches zur Anwendung kommen sollte! Denn dann wird er sich bewusst was es heißt von Christus und seiner Kirche und den ordentlichen Gnadenmitteln getrennt zu sein und das vielleicht auf ewig! | 4
| | | Paddel 8. Oktober 2018 | | | Amen! | 26
| | | mirjamvonabelin 8. Oktober 2018 | | | Wie recht er hat... Scott Hahn hat klar und wahr gesprochen.... | 29
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